- Von uns gelieferte Produkte sind ausnahmslos für die bestimmungsgemäße Verwendung vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte im Regelfall ohne Montageanleitung geliefert werden. Der Einbau darf ausschließlich durch ausgebildetes Fachpersonal erfolgen. Es besteht keine Gewähr bei ungeeigneter, unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung.
- Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
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Einbauposition:
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Bypassklappe an AGR-Kühler
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Hersteller:
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VEMO
Hersteller | Modell | Typ | Leistung | Hubraum | Baujahr | HSN TSN | Einschränkungen |
OE-Nummern
MERCEDES-BENZ 601 140 00 57,
MERCEDES-BENZ 601 140 01 57,
MERCEDES-BENZ 601 142 09 64,
MERCEDES-BENZ 6011420864,
MERCEDES-BENZ A 601 140 00 57,
MERCEDES-BENZ A 601 140 01 57,
MERCEDES-BENZ A 601 142 09 64